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Wiederaufnahme Trainingsbetrieb & Turnierteilnahmen aller Mannschaften ab 31. Januar 2022

Aktualisiert: 11. Mai 2023

Sehr geehrte Damen und Herren Nach reiflicher Überlegung haben die sportliche Leitung und Juniorenkommission vom SC Zurzach und FC Koblenz folgenden Entscheid gefällt: Der Trainingsbetrieb und die Turnierteilnahmen aller Mannschaften (Aktive und Junioren) werden ab dem 31. Januar 2022 wieder aufgenommen. Ab diesem Datum darf wieder in der Halle trainiert werden. Die Massnahmen gemäss Infoschreiben der «swiss olympic» müssen jederzeit eingehalten werden. Im Bereich «Indoor» gelten folgenden Massnahmen: ● Junioren (U16): keine Massnahmen ● Aktive (Ü16): *2G+ ohne Maske *2G mit Maske ● Trainer: *2G mit Maske Es ist aber nicht möglich in ein und demselben Innenraum eingemischtes Training mit Spielern mit Zertifikat 2G (also mit Maske) und 2G+ (ohne Maske) durchzuführen. Sobald eine Person mit 2G dabei ist, müssen alle Spieler eine Maske während dem Training tragen. Die Trainer müssen sicherstellen, dass die Spieler seiner Mannschaft die Massnahmen erfüllen. Die Vereine stellen dies bei den Trainern sicher. Zudem kann ab dem 21. Februar 2022 mit dem Aussentraining begonnen werden. «Outdoor» gelten aktuell keine Massnahmen. Der Trainer entscheidet, ob und wann er mit seiner Mannschaft mit dem Aussentraining beginnt. In dieser Zeit werden die Trainingsplätze nicht unterhalten, die Platzverhältnisse müssen so akzeptiert werden. Die Garderoben bei den Sportanlagen in Bad Zurzach und Koblenz stehen ab sofort für Konditionstraining zur Verfügung. Der Trainer ist für die Reinigung verantwortlich. Für den SC Zurzach und dem FC Koblenz ist es wichtig, dass wir unseren geliebten Sport wieder ausführen können und gleichzeitig zur Bekämpfung der Pandemie beitragen. Unter der Einhaltung der oben erwähnten Massnahmen können wir beides sicherstellen. Die sportliche Leitung und Juniorenkommission des SC Zurzach und FC Koblenz



*Legende: 2G: Geimpft oder genesen 2G+: vollständige Impfung, Booster oder Genesung weniger als 4 Monate zurück oder – wenn länger zurück – zusätzlich mit gültigem Testzertifikat


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